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25.07.2018

Datenschutzseminar bei der DJK/SV Herrnsberg - "Licht ins Dunkel bringen"

Foto: Richard Kirschner | Von links nach rechts: Gerhard Bayerlein, Vizepräsident DJK Diözesanverband Eichstätt, David Röder und Daniel Bergbauer von der Steuerkanzlei Bergbauer in Cham sowie Nikolaus Schmidt, Präsident DJK Diözesanverband Eichstätt, freuen sich über die gute Beteiligung am Datenschutzseminar.

Foto: DJK Diözesanverband Eichstätt, privat | David Röder, Betriebswirt (3. v. l.) sowie Daniel Bergbauer, IT-Fachmann (6.v.l.) - beide Mitarbeiter der Steuerkanzlei Bergbauer in Cham - mit den Teilnehmern des Datenschutzseinars. "Licht ins Dunkel" bringen war die Devise des Tages. Viele Facetten der neuen Datenschutzgrundverordnung wurden aus Sicht der Vereinspraxis beleuchtet.

Foto: Richard Kirschner | Christian Hackner, 1. Vorsitzender der DJK/SV Herrnsberg stellte seinen Verein vor. Heute konnten die modernen Räumlichkeiten des neuen Vereinsheims genutzt werden, das 2017 fertiggestellt wurde.

Foto: Richard Kirschner | Von links: Daniel Bergbauer und David Röder: Die Teilnehmer des Datenschutzseminars lauschten gespannt den Ausführungen dieses Expertenteams. Fragen der Teilnehmer zum Thema Datenschutz waren im Seminar ausdrücklich erwünscht, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Viele Unsicherheiten in der Vereinspraxis beim Umgang mit Daten konnten beseitigt werden.

Eichstätt/Herrnsberg (kir) Zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konnte der DJK Diözesanverband Eichstätt seinen Mitgliedern umfangreiche Informationen durch ein professionelles Expertenteam im Sportheim der DJK/SV Herrnsberg vermitteln. Der Einladung zum Datenschutzseminar waren mehr als 25 Teilnehmer aus den verschiedenen DJK-Vereinen gefolgt. Das Expertenteam von der Steuerkanzlei Bergbauer in Cham konnte auch knifflige Fragen der Vereinsvertreter zum Thema Datenschutz beantworten.

Auch zwei Monate nach der Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gibt es zu vielen Fragen in diesem Zusammenhang immer noch Klärungsbedarf. Interessierte der Mitgliedsvereine des DJK Diözesanverbandes Eichstätt konnten während des Vortrags der beiden Experten Daniel Bergbauer, IT Betriebswirt, IT Compliance Manager und zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie David Röder, Master of Science Betriebswirtschaftslehre von der Steuerkanzlei Bergbauer in Cham fachkompetente Auskünfte sowie viele Praxistipps einholen.

Zu Beginn der Veranstaltung nahm Nikolaus Schmidt, Präsident des DJK Diözesanverbandes Eichstätt gerne die Gelegenheit wahr, alle Teilnehmer dieses Fachseminars, die teils auch weite Anfahrtswege auf sich nehmen mussten, herzlich willkommen zu heißen. Besonderer Dank galt Christian Hackner, 1. Vorsitzender der DJK/SV Herrnsberg mit seinem Team als Gastgeber. Einen herzlichen Willkommensgruß sprach Schmidt auch an Brigitte Brand, BLSV-Kreisvorsitzende vom Sportbezirk Mittelfranken Sportkreis Weißenburg, aus. In seinen einführenden Worten wies N. Schmidt darauf hin, dass nach nunmehr zweijähriger Vorbereitungsphase die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Daten müssen europaweit besser geschützt werden. Präsident Nikolaus Schmidt appellierte an den verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit.

"Hausherr" Christian Hackner von der DJK/SV Herrnsberg freute sich über die gute Resonanz des heutigen Datenschutzseminars und ging auf ein paar wesentliche Details seines Vereins ein: Über 470 Vereinsmitglieder betätigen sich in den Sparten Fußball, Damengymnastik, Gesundheitssport (Prävention, Wirbelsäulengymnastik, Aerobic/Bodystyling), Tischtennis und Wintersport. Auch die Abteilungen Mutter-Kind-Turnen, Lauftreff sowie Krabbelstunde ergänzen das Angebot, das von der sportinteressierten Bevölkerung gerne angenommen wird. Der Verein feierte heuer im Juni sein 50-jähriges Jubiläum. Im Mai 2017 wurde das neue Vereinsheim eingeweiht. Stolz und beeindruckt zeigte sich Hackner über die fleißige Unterstützung der Vereinsmitglieder, die mit über 21.000 freiwilligen Arbeitsstunden und unter vielen Entbehrungen den Bau des modernen Vereinsheims ermöglicht haben. Von den rund 750.000 € Baukosten stellten die Mitglieder Gelder von ca. 280.000 € als zinslose Darlehen bereit. Mittlerweile spielt sich im Sportheim der DJK/SV Herrnsberg ein Großteil der Begegnungen im Ort ab und bildet somit den gemeinschaftlichen Mittelpunkt.

Die beiden Experten Daniel Bergbauer und David Röder konnten die Teilnehmer eindringlich zum Thema Datenschutz sensibilisieren. Personenbezogene Daten im Verein werden nicht nur im Aufnahmeantrag oder in der Beitrittserklärung erfasst, sondern auch in der Mitgliederverwaltung, bei der Veröffentlichung von Ergebnissen der Wettkämpfe, in Redebeiträgen bei Protokollen und bei vielen weiteren Vorgängen.

Eine Interessenabwägung kann notwendig werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Vereins bezüglich Datenverarbeitung der Schutzwürdigkeit einer bestimmten Person widerspricht. In diesem Fall muss abgewogen werden, welche Zielsetzung vorrangiger zu betrachten ist. Ohnehin sind Daten nur angemessen und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt zu speichern. Daten müssen zudem sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Soweit Daten für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind, müssen sie gelöscht - zumindest aber muss der Personenbezug entfernt werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass eine angemessene Sicherheit der persönlichen Daten gewährleistet ist.

Das Referententeam Bergbauer und Röder konnte das wichtige Thema aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Welche Informationspflichten bestehen gegenüber neuen und bestehenden Mitgliedern? Auch auf die typischen Betroffenenrechte wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht, Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und auf das Recht auf Schadensersatz wurde hinreichend hingewiesen.

Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ebenfalls laut Artikel 30 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich vorgeschrieben. Soweit ein Verein weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, nicht regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet und keine besonderen Datenkategorien hierzu nutzt, besteht eine Freistellung.

In welchen Fällen ein Datenschutzbeauftragter im Verein zu bestellen wäre, wurde ebenfalls geklärt. Erfreulicherweise ist dies in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die Teilnehmer wurden darüber unterrichtet, welche Voraussetzungen an die Person des Datenschutzbeauftragten gestellt werden, wie die Benennung erfolgt und welche typischen Aufgabenfelder von diesem wahrzunehmen sind.

Auch auf das wichtige Thema "Veröffentlichung von Fotos" im Verein wurde detailliert eingegangen. Hierzu enthält die Datenschutzgrundverordnung keine ausdrücklichen Regelungen. Laut Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bildnisse prinzipiell nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Allerdings ist diese Einwilligung nicht erforderlich, soweit Bilder von öffentlich zugänglichen Versammlungen verbreitet werden. Gezielte Aufnahmen von einzelnen Personen sind auch hier nicht erlaubt. Besondere Vorsicht gilt bei Fotos von Minderjährigen. Hier soll eine schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten vorliegen.

Datenschutz spielt auch in Homepages eine wichtige Rolle: Personenbezogene Daten werden mittels Logfiles und Cookies, Webanalysen, Kontaktformulare, durch die Einbindung von Social Media Plugins wie z. B. Facebook oder unter Einsatz von Newslettern verarbeitet. Datenschutzerklärungen und Impressum müssen entsprechend angepasst werden. Überall dort, wo Daten an Dritte weitergegeben werden, müssen mit den Anbietern Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), die in der Veranstaltung einzeln beleuchtet wurden, müssen ein "angemessenes" Schutzniveau erreichen und gewährleisten. Abschließend zählten die beiden Experten konkrete Handlungsempfehlungen im Verein auf, die einen Super-Daten-GAU vermeiden lassen. Auch auf rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die DSGV wie Bußgelder, Imageschaden, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche, wurde eingegangen.

Bergbauer und Röder beruhigen die Teilnehmer, dass die Datenschutzgrundverordnung gegenwärtig heißer gekocht als gegessen wird und verwiesen auf den bayerischen Ministerpräsident Dr. Markus Söder, der in einer Kabinettssitzung im Juni 2018 sich zur Datenschutzgrundverordnung wie folgt äußerte: „Kleine, vom Engagement Ehrenamtlicher getragene Vereine wie Amateursportvereine oder Musikkapellen müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Wir setzen auf Hilfen statt Strafen. Die neue Datenschutzgrundverordnung ist ein Schritt zu mehr Datenschutz, aber darf kein überbordendes Bürokratiemonster werden“.

Abschließend bedankte sich Nikolaus Schmidt bei den beiden Referenten für die professionellen und fachkompetenten Ausführungen, bedankte sich bei den teilnehmenden Vereinsfunktionären für Ihr Kommen und wies auf die nächsten Veranstaltungen des DJK Diözesanverbandes Eichstätt hin: 01.09.2018 - 02.09.2018: Radlerwallfahrt von Würzburg nach Allersberg, 15. September 2018, Seminar für Führungskräfte bei der DJK Eintracht Süd Nürnberg, 03.10.2018: DJK-Landeswallfahrt nach Herrieden.

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