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04.10.2018

DJK-Führungskräfteseminar informiert über Versicherung, Steuern, Gemeinnützigkeit, Feste und Haftung

Tobias Bergbauer, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Jurist und Steuerberater, informierte die Teilneh-mer des Seminars unter anderem über Voraussetzungen u. Folgen der Steuerbegünstigung, Tätigkeitsbereiche eines Vereins, Mittelverwendung und Rücklagenbildung, Steuerarten, Haf-tung von Vereinsfunktionären. (Foto: Nikolaus Schmidt)

Stefan Fäth, Regionalleiter Versicherungsbüro des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV) in München griff Themen wie Voraussetzungen, Geltungsbereiche verschiedener Sparten der Sportversicherung in seinem Vortrag auf. (Foto: Nikolaus Schmidt)

Eichstätt / Nürnberg Viele interessierte Vereinsfunktionäre und Führungskräfte aus den verschiedenen DJK-Vereinen waren der Einladung des DJK Diözesanverbandes Eichstätt gefolgt und nahmen am Führungskräfte-Seminar bei der DJK Eintracht Süd Nürnberg teil. Auf dem Programm standen die Themen ARAG-Sportversicherung, Vereinssteuerrecht, Vereinsfeste und Steuern sowie Haftung. Das Referententeam Stefan Fäth, Regionalleiter Versicherungsbüro des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV) in München sowie Tobias Bergbauer, Steuerberater, Jurist der gleichnamigen Steuerkanzlei Bergbauer in Cham konnten wichtiges Know-How für die tägliche Vereinspraxis weitergeben.

Jährlich bietet der DJK Diözesanverband Eichstätt ein Führungskräfteseminar für Vereinsfunktionäre an, um über den aktuellen Rechtsstatus bzw. über wichtige rechtliche Änderungen zum Vereinsrecht zu informieren und ehren- sowie hauptamtliche Mitarbeiter der DJK-Vereine zu fördern und zu beraten. Vorsitzende, Kassierer, Schatzmeister, Buchhalter sowie auch andere Funktionsträger aus den DJK-Mitgliedsvereinen DJK Zell Ober- und Unterrödel 1971 e.V., DJK Eintracht-Süd Nürnberg e.V., DJK Schernfeld e. V., DJK Schwabach e.V., DJK 70 Weinsfeld e.V., SpVgg/DJK Wolframs-Eschenbach e.V. sowie Präsidiumsmitglieder des DJK Diözesanverbandes Eichstätt konnten ihr Wissen zu Themen des Vereinsmanagements auffrischen und vertiefen.

Nach dem morgendlichen Impuls "Lasset uns beten" begrüßte Präsident Nikolaus Schmidt das Referententeam und die angereisten Vereinsfunktionäre. Stefan Fäth vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. in München referierte im Anschluss über das Thema "ARAG-Sportversicherung - Sie und Ihr Verein". Nach einer kurzen Einführung, wer im Rahmen der Sportversicherung mitversichert ist, wie beispielsweise Funktionäre, Trainer, Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter, konnten auch Voraussetzungen und der Geltungsbereich der Sportversicherung gedanklich abgesteckt werden. Im Einzelnen wurde darauf eingegangen, in welchen Fällen die Versicherungssparten Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Rechtschutz- und Krankenversicherung zur Anwendung kommen, um typische Risiken im Vereinsalltag abzudecken. Die Teilnehmer des Führungskräfteseminars konnten selbst konkrete Fragen einbringen, die allesamt kompetent beantwortet wurden. So beträgt die Haftungshöchstgröße für eine Schließanlage 3.850 €, für eine Bauherrnhaftpflichtversicherung ist der Höchstbetrag 510.000 €. Soweit ein Verein einen Kinderspielplatz betreibt, ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich, soweit das Gelände nicht abgeschlossen und tagsüber von jedem benutzt werden kann.

Im Vereinslokal der DJK Eintracht Süd Nürnberg, bei der die Teilnehmer durch griechische Spezialitäten verköstigt wurden, konnten die ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre in der Mittagspause auch Kontakte zu anderen Ehrenamtlichen im gleichen Tätigkeitsbereich knüpfen und viele wertvolle Erfahrungen austauschen.

Im zweiten Teil dieser Veranstaltung berichtete Tobias Bergbauer von der Steuerkanzlei Bergbauer in Cham vor allem über die Themen Steuern und Haftung. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine Steuerbegünstigung laut Abgabenordnung zu erhalten, wurden umfassend abgehandelt. Die vier Tätigkeits- und Buchführungsbereiche eines Vereins wie ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe sowie steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und daraus entstehende Folgen wurden klar verständlich für die Teilnehmer abgegrenzt. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass Mittel aus den steuerbegünstigten Bereichen (ideeller Bereich und Zweckbetriebe) nicht für den nicht begünstigten Bereich verwendet werden dürfen. Ein Wissenstransfer fand auch zum Thema Rücklagenbildung statt. Hierbei sind vor allem die Begriffe Investitions-, Wiederbeschaffungs- und Betriebsmittelrücklage zu unterscheiden. Tobias Bergbauer, selbst Vereins-Vorsitzender im Landkreis Cham, ging im weiteren Verlauf des Seminars auch darauf ein, inwiefern Vereine der Körperschafts-, Gewerbe- sowie Umsatzsteuer unterliegen, welche möglichen Freibeträge und Steuersätze anzuwenden sind und ob Gestaltungsspielräume existieren. Über die Vor- und Nachteile bzgl. der Anwendung der Kleinunternehmerregelung konnten sich die Teilnehmer ebenfalls informieren. Referent T. Bergbauer wies in seinem Vortrag weiterhin auf mögliche Ursachen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und dem Ausschluss der Haftungsbegrenzung hin. Ratschläge, wie Vereinsjubiläumsfeste zu finanzieren, umsatzsteuerrechtlich zu behandeln und in der Praxis mit möglichst geringen Risiken abzuwickeln sind, konnte Bergbauer ebenfalls in seinen detaillierten Ausführungen der interessierten Zuhörerschaft übermitteln.

Präsident Nikolaus Schmidt dankte dem Referententeam für die professionelle Vermittlung der vielen Themen, die nun praxisnah und sportartübergreifend angewandt werden können. Nikolaus Schmidt und Vizepräsident Gerhard Bayerlein freuten sich über das große Interesse der Teilnehmer.

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